Alle Jahre wieder…kommt der Winterdienst

Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. Eigentümer des Hausgrundstücks dazu verpflichtet, den Räum – und Streudienst auf den Zugangs- und Zufahrtswegen und öffentlichen Gehwegen zu übernehmen.

Mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag kann der Mieter aber zum Winterdienst verpflichtet werden. Oft, vor allem bei Häusern mit mehreren Mietwohnungen, wird der Streudienst auch in der Hausordnung geregelt. Im Mietvertrag muss dann allerdings ausdrücklich auf die Hausordnung hingewiesen und diese ausgehändigt werden.

Wenn der Mieter den Winterdienst nicht leistet, kann der Vermieter ihn abmahnen und bei weiteren Verstößen auch das Mietverhältnis kündigen. Wenn der Mieter wegen Alter, Krankheit oder Urlaub den Winterdienst nicht leisten kann, muss er sich um eine Ersatzperson kümmern.

Beginn und Ende des Winterdienstes richten sich grundsätzlich nach den Satzungen der jeweiligen Gemeinden. In einzelnen Gerichtsurteilen wurden auch konkrete Uhrzeiten festgelegt. So ist der Winterdienst an Werktagen ab 6:30 bis spätestens 7:00 Uhr durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen ist ein Winterdienst dagegen zumindest nicht vor 9 Uhr zu erwarten. Kein Gericht hat allerdings ein Endzeitpunkt der Streupflicht festgelegt.

Im Falle eines Unfalls kann der Geschädigte zunächst den Hauseigentümer beziehungsweise den Vermieter haftbar machen. Besitzt dieser eine Haftpflichtversicherung, prüft diese, ob der Schaden erstattet werden muss und begleicht diesen gegebenenfalls. Wenn der Vermieter die Verpflichtung zum Räum- und Streupflicht vertraglich an den Mieter übertragen hat, kann dann bei Verletzung dieser Verpflichtung der Mieter haftbar gemacht werden. Allerdings muss der Vermieter überwachen, ob sein Mieter den Winterdienst leistet. In der Praxis ist daher zweifelhaft, ob die Haftungsrisiken aus dem Winterdienst wirksam auf den Mieter übertragen werden kann. Sinnvoller kann es sein, einen Dritten zu beauftragen.

Wenn Sie in der kalten Jahreszeit wegen Eis und Schnee stürzen und sich verletzen, machen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse so schnell es geht Augenzeugen ausfindig und notieren sich deren Kontaktdaten.