Nach deutschem Recht genügt für eine Trennung die rein tatsächliche, vollständige Trennung von „Tisch und Bett“. Sie muss – anders als beispielsweise im italienischen Recht – nicht gerichtlich festgestellt werden.

Die Trennung setzt voraus, dass die Eheleute

  • sich räumlich voneinander trennen. Dies kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen, wenn hier getrennte Bereiche bezogen werden.
  • dies mit Trennungswillen tun, d.h. vorhaben, sich dauerhaft voneinander trennen wollen

TIPP: Bevor Sie sich von Ihrem Partner trennen, sollten Sie sich über die rechtlichen Folgen der Trennung klar werden. Zudem sollten Sie die Trennung möglichst gut vorbereiten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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