
Eine große Zahl von neuen Mandaten beruhen auf Empfehlungen von Bekannten oder Rechtsschutzversicherungen. Deshalb liegt es auf der Hand, dass wir neben unserer schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Straf- und Arbeitsrecht auch erfolgreich und kompetent Mandate im Zivilrecht führen.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Wir haben für Ihre Probleme immer ein offenes Ohr.
Bei den nachfolgenden klassischen Rechtsproblemen vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter:
- Miete und Nutzungsentschädigung
- Nebenkostenabrechnung
- Mietgebrauch, z.B. Fragen des Zutrittsrechts, der Tierhaltung oder Störung des Hausfriedens
- Mietmängel, Schadensersatz und andere Mängelrechte
- Beendigung des Mietvertrages und Räumungsklage
Ferner bieten wir Beratung und Vertretung bei Rechtsproblemen aus dem klassischen Vertragsrecht an.
Dies umfasst etwa:
- Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Gewährleistungsrechten wie Minderung und Rücktritt
- Geltendmachung und Abwehr von Schmerzensgeld und Schadensersatz, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall
- Geltendmachung und Abwehr von Duldungs- und Unterlassungsansprüchen
- Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz