Dr. Thomas Schwarze
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwarze studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.
Nach zwei erfolgreichen juristischen Staatsexamina promovierte er 1989 zum Thema „Datenschutz in der Landesverfassung NRW“.
Seit 1988 ist er als Rechtsanwalt tätig und gründete zusammen mit seinem Vater, Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. jur. Rembert Schwarze die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwarze.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verlieh ihm im Jahre 2000 aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und langjährigen Erfahrung die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
In seiner Freizeit hat er Freude an ausgedehnten Wanderungen, Urlaub in der Sonne und Kultur.