Wofür brauche ich überhaupt einen Anwalt, wenn ich auch googeln kann?

Ihr Anwalt berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, zum Beispiel bei einer Prüfung eines Arbeitsvertrags und vertritt Sie in Gerichtsverhandlungen, damit Ihre rechtlichen Interessen nicht gefährdet werden. Dabei ist der Gang zum Anwalt häufig die letzte Chance, einen Streit vor Gericht zu vermeiden. Wenn Sie rechtzeitig einen Anwalt aufsuchen, kann er Ihnen möglicherweise ein Gerichtsverfahren, Zeit, Nerven und Geld sparen.

Außerdem gibt Ihnen eine anwaltliche Beratung Sicherheit. Denn nur Anwälte vertreten ausschließlich Ihre Interessen und das unabhängig, loyal und verschwiegen.

Was muss ich zum Anwalt mitnehmen?

Mit einer guten Vorbereitung können Sie mithelfen, dass die Beratung bei Ihrem Anwalt zum Erfolg wird:

Zögern Sie nicht zu lange, einen Anwalt aufzusuchen. Möglicherweise gibt es in Ihrem Anliegen Fristen, die nicht ablaufen dürfen.

Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Anwalt vor. Vielleicht machen Sie sich auch Stichpunkte, damit Sie nichts vergessen. Was ist passiert und wann? Wenn es Zeugen für einen Vorfall gibt, stellen Sie für Ihren Anwalt eine Liste mit deren Adressen zusammen.

Bringen Sie alle Dokumente mit, die Ihr Anliegen betreffen. Bei Gerichtspost („gelber Umschlag“) bestmöglich auch den Briefumschlag.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind oder einen Beratungshilfeschein haben, bringen Sie bitte die entsprechenden Dokumente mit.

Was kostet mich ein Anruf oder eine Mail?

Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits ist selbstverständlich kostenlos. Am liebsten ist uns ein telefonisches Vorbereitungsgespräch, damit wir uns gegenseitig und Ihr Anliegen kennenzulernen können. Es findet dabei noch keine verbindliche Prüfung Ihres Anliegens statt, sodass für Sie durch dieses Gespräch selbstverständlich keine Kosten entstehen.

Für eine juristische Beratung sieht das Gesetz für Verbraucher eine Maximalhöhe von 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vor. Das bedeutet nicht, dass Sie in jedem Fall 190,00 Euro zahlen müssen. Die konkrete Höhe ist besonders davon abhängig , wie schwierig die Sach- und Rechtslage ist. Über die voraussichtlich entstehenden Kosten für das Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen im Rahmen des Vorbereitungsgesprächs.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Gerne klären wir dies kostenfrei mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wir können übrigens nur empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Ihr nächster Rechtsstreit kommt. Garantiert.

Wann steht mir in Strafsachen ein Pflichtverteidiger zu?

Ein Pflichtverteidiger steht Ihnen zu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 140 StPO) dafür erfüllt sind. Die Strafprozessordnung bestimmt, dass Ihnen z.B. dann ein Pflichtverteidiger zusteht, wenn Sie in Verdacht stehen, ein Verbrechen begangen zu haben oder wenn die Sach- und Rechtslage sehr komplex ist.

Meine Klage hatte Erfolg. Wer zahlt den Anwalt?

Wenn ein Gerichtsverfahren endet, trifft das Gericht immer eine Entscheidung darüber, wer die Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss. Dies richtet sich grundsätzlich nach dem Erfolg der Klage.

Wenn der Kläger zu 100% gewinnt, muss der Beklagte die Kosten tragen. Hat er komplett verloren, muss er die Kosten für alles selbst tragen. Hatte seine Klage nur teilweise Erfolg, wird eine Kostenquote zwischen Kläger und Beklagtem gebildet (z.B. Kläger muss 30% der Kosten tragen, Beklagter 70%).

Achtung! Im Arbeitsrecht  zahlt in der ersten Instanz jeder seinen Anwalt selber, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Deshalb ist gerade hier eine Rechtsschutzversicherung wichtig.

Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten. Was soll ich tun?

Für eine juristische Beratung und vorgerichtliche Tätigkeit können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Sie können auch persönlich beim Amtsgericht vorsprechen. Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnorts, also bspw. für Erkrath das Amtsgericht Mettmann.

Viele Anwälte vermeiden Beratungshilfemandate, weil die Vergütung deutlich unterdurchschnittlich ist. Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass Rechtsanwälte auch eine soziale Verpflichtung haben und bearbeiten daher auch eine Vielzahl von Beratungshilfemandaten.

Falls Ihr Anliegen gerichtlich geklärt werden muss, gewährt das Gesetz unter gewissen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe. Den entsprechenden Antrag stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie finden Ihn aber auch hier..