Ohnmächtig am Steuer- Führerscheinverlust?

Das Landgericht Oldenburg (4 Qs 167/21) hatte sich im Frühjahr 2021 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein PKW-Fahrer seine Fahrerlaubnis verliert, wenn er während der Fahrt bewusstlos wird. Dabei prüften die Richter, ob es dem Beschuldigten vorwerfbar ist, dass er trotz eines „körperlichen Mangels“ wie Schwindel und Gefahr der Ohnmacht Auto fuhr. Im Ergebnis stellten die Richter fest, dass der PKW-Fahrer nicht damit habe rechnen müssen, während der Fahrt das Bewusstsein zu verlieren. Es lägen keine Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt war. Seinen Angaben zufolge sei ihm am Vormittag des Tattages lediglich schon einmal schwindlig gewesen, woraufhin er etwas gegessen und getrunken habe. Danach sei es ihm wieder gut gegangen. Deshalb hätte der Mann nicht vom „Führen eines Kraftfahrzeugs“ Abstand nehmen müssen. Bei häufigeren Schwindel- und Ohnmachtsanfällen hätten die Richter vermutlich anders entschieden.