Neues BGH-Urteil zum Wasserschaden

Wasserschäden sind für Mieter, Vermieter und Eigentümer immer ein Ärgernis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun  entschieden, dass eine Wohngebäude-Versicherung nicht für eine undichte Fuge an der Duschwanne haftet, Az.: IV ZR 236/20. Dem Urteil lag ein klassischer Versicherungsvertrag zu Grunde, sodass das Urteil allgemeine Bedeutung hat.Der BGH wies...