Alkohol am Lenker

In der Sommerzeit erfreut sich das Fahrrad immer einer besonderen Beliebtheit. Dabei wird aber häufig übersehen, dass man ein Strafverfahren, eine MPU und den Entzug der Fahrerlaubnis riskiert, wenn man betrunken Rad fährt.

Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder Drogen dazu nicht sicher in der Lage ist, kann nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei Gefährdung anderer Personen oder teurer Sachen sind gem. § 315c StGB sogar bis zu fünf Jahre möglich.????‍⚖️

Auch wenn ein Fahrrad nicht motorisiert ist, ist es ein Fahrzeug, mit Schäden angerichtet werden können. Daher gelten die Regelungen ausdrücklich nicht nur für Kraftfahrzeuge mit einem Motor, wie Autos und Motorräder, sondern eben auch für Fahrräder.

Ab 1,6 Promille ist bei Fahrradfahrern rechtlich von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Kommen Ausfallerscheinungen dazu, werden z. B. Schlangenlinien gefahren, auch schon deutlich darunter. Nur bei einem Blutalkohol von bis zu 0,3 müssen Radfahrer nichts befürchten.

In der Praxis bleibt es regelmäßig bei Geldstrafen und einem Strafbefehlsverfahren.
Eine Alkoholfahrt mit dem Rad kann sich aber auch auf den Kfz-Führerschein auswirken. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Ungeeignetheit zum Fahren von Kraftfahrzeugen vorliegt. Der Gesetzgeber meint nämlich, dass wer stark alkoholisiert Fahrrad fährt, auch stark alkoholisiert Auto fahren würde.